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KI-Kennzeichnungspflicht ab 2. August 2026: Was für dich als Coach oder Berater wirklich gilt

Lesezeit: 8 Min

Seit Wochen geht das Thema KI-Kennzeichnungspflicht durch jede LinkedIn-Timeline, und der Tenor ist meistens der gleiche: Ab Sonntag musst du alles kennzeichnen, was du jemals mit KI angefasst hast, sonst kommt das Bußgeld. 15 Millionen Euro. Upps…

Ich habe mir das die letzten Tage in Ruhe angeschaut, weil ich es für meine Kunden und für mich selbst wissen wollte. Und die kurze Version ist: Ja, ab dem 2. August 2026 greift Artikel 50 der EU-KI-Verordnung. Und nein, du musst deine Webseite jetzt nicht am Wochenende in Panik umbauen. Für Coaches, Berater und Dienstleister ist die Sache deutlich weniger komplex, als sie gerade teilweise verkauft wird.

Ich gehe das mit dir in diesem Beitrag Stück für Stück durch, mit den Stellen, an denen es für dich tatsächlich relevant wird.

Keine Rechtsberatung. Ich bin Webdesignerin und Sales-Strategin, keine Anwältin. Dieser Beitrag ordnet den Stand verständlich ein und ersetzt keine anwaltliche Prüfung deines konkreten Angebots.

Worum es überhaupt geht

Artikel 50 der EU KI-Verordnung ((KI-VO/AI Act) regelt Transparenz. Der Gedanke dahinter ist simpel: Menschen sollen erkennen können, wenn sie es mit KI zu tun haben. Es geht nicht darum, KI-Nutzung zu bestrafen oder zu erschweren. Es geht um Täuschung. Immer wenn jemand etwas für echt halten könnte, was es nicht ist, will der Gesetzgeber einen Hinweis sehen.

Das ist die Brille, durch die du jeden Einzelfall anschauen kannst. Und sie erklärt auch, warum die Pflicht z.B. bei Werbetexten nicht greift, bei einem fotorealistischen KI-Portrait aber sehr wohl.

Und wer ist damit überhaupt gemeint?

Die Verordnung zieht eine Linie zwischen denen, die KI-Systeme anbieten, und denen, die sie einsetzen. Anbieter sind OpenAI, Google, Midjourney und wie sie alle heißen. Einsetzen tust du sie, sobald KI irgendwo in deinem Geschäftsbetrieb auftaucht. Deine Webseite ist genau das, ein Werkzeug deines Geschäfts, da stellt sich die Frage nach privat oder nicht erst gar nicht.

Spannender ist die zweite Linie, nämlich die zwischen machen lassen und verantworten. Wer veröffentlicht, steht dafür gerade. Dein Webdesigner kann die Bilder generieren, deine Assistenz kann die Texte schreiben, eine Agentur kann den kompletten Kanal betreuen. Die Pflicht bleibt trotzdem bei dir, weil es deine Seite und dein Name ist. Du kannst die Arbeit abgeben, die Verantwortung nicht.

Bilder: hier wird es für dich am ehesten relevant

Kennzeichnungspflichtig sind sogenannte Deepfakes. Der Begriff klingt nach manipulierten Politiker-Videos, meint aber sehr viel mehr, und genau da steckt der Denkfehler, den ich gerade überall lese. Entscheidend ist nicht, ob dein Bild jemanden nachbaut, den es wirklich gibt. Entscheidend ist, ob das, was zu sehen ist, in unserer Welt so vorkommen könnte.

Ein Gesicht, das eine KI komplett erfunden hat, erfüllt das. Diese Frau gibt es nicht, aber es könnte sie geben, und niemand sieht dem Bild den Unterschied an. Die EU-Kommission zieht den Kreis hier bewusst weit. Der Gedanke „meine Midjourney-Frau existiert doch gar nicht, also bin ich raus“ führt dich also genau in die falsche Richtung.

Übertragen auf deine Webseite und deine Social-Kanäle:

Kennzeichnen musst du:

  • Fotorealistische KI-Bilder von Menschen. Das schicke Stockfoto aus Midjourney, das aussieht wie ein echtes Shooting, fällt darunter.
  • KI-generierte Produktfotos, die echt wirken. Die EU-Kommission geht auch hier von Deepfake-Charakter aus.

Nicht kennzeichnen musst du:

  • Offensichtlich künstliche Bilder. Wenn der Big Ben einen Kapuzenpulli trägt, glaubt das niemand.
  • Illustrationen, Comics, Cartoon-Stil. Klar als Zeichnung erkennbar, keine Täuschungsgefahr.
  • Logos und Design-Elemente.
  • Normale Bildbearbeitung. Helligkeit, Kontrast und Farbkorrektur sind keine wesentliche Manipulation. Bei stärkerer Retusche wird es unschärfer. Wenn du ein störendes Schild aus dem Hintergrund deines Portraits wegstempelst, zeigst du streng genommen einen Ort, den es so nicht gibt. Darüber sind sich die Juristen noch nicht einig. Solange du ein Bild aufräumst und nicht neu erfindest, bist du nach heutiger Lesart auf der sicheren Seite.
Übersicht zur KI-Kennzeichnungspflicht auf Webseiten

Die Wettbewerbszentrale und die EU-Kommission sagen beide: Im Zweifel lieber kennzeichnen. Die Gerichte haben die Feinheiten noch nicht ausgelegt und ein Hinweis unter einem Bild hat noch nie jemandem geschadet.

Texte: die große Entwarnung

Hier räumen wir mit dem größten Missverständnis auf. Deine Blogartikel und deine Verkaufstexte brauchen in aller Regel keinen KI-Hinweis.

Ein Text ist nur dann kennzeichnungspflichtig, wenn alle drei Bedingungen erfüllt sind:

  1. Er informiert die Öffentlichkeit über Angelegenheiten von öffentlichem Interesse.
  2. Er wurde ganz oder überwiegend von KI erzeugt, nicht nur mit KI als Hilfsmittel.
  3. Es gab keine echte redaktionelle Kontrolle durch einen Menschen.

Alle drei. Nicht eine davon. Und genau daran scheitert die Pflicht voraussichtlich bei fast allem was du produzierst.

Kleiner Praxistipp dazu: Leg dir im Redaktionsablauf eine Zeile an, in der abgehakt wird, wer den Text inhaltlich freigegeben hat. Das dauert Sekunden und ist im Ernstfall dein Beleg.

Kurzer Halt: was heißt „öffentliches Interesse“?

An diesem Begriff hängt die ganze Textfrage, deshalb lohnt es sich, ihn kurz auseinanderzunehmen. Die KI-Verordnung nennt als Beispiele politische, gesellschaftliche, wirtschaftliche, kulturelle und wissenschaftliche Inhalte. Beim ersten Lesen denkt man: Moment, „wirtschaftlich“ steht da? Dann fällt mein Business-Blog ja auch drunter.

Tut er nicht. Entscheidend ist der objektive Informationszweck, nicht das Thema und schon gar nicht die Plattform. Gemeint sind Inhalte, die die Öffentlichkeit über etwas informieren sollen, so wie es sonst Redaktionen tun. Ein Beitrag über die wirtschaftliche Lage einer Branche kann darunter fallen. Deine Leistungsbeschreibung, die erklärt, warum man mit dir arbeiten sollte, fällt nicht darunter, weil sie verkauft und nicht informiert.

Und die Plattform ändert daran nichts. Ein LinkedIn-Post ist nicht deshalb raus, weil er auf LinkedIn steht. Wenn du dort ungeprüft KI-Output zu einem gesellschaftlichen Thema raushaust, ist das Information der Öffentlichkeit, auch wenn es „nur Social Media“ ist. Umgekehrt bleibt ein werblicher Post werblich, egal wo er erscheint.

Deine Landingpage, deine Angebotsseite, deine Leistungsbeschreibung: rein werblich, kein Informationszweck, keine Kennzeichnung. Dein Blogartikel, den du inhaltlich geprüft hast und für den du geradestehst: wenn deine redaktionelle Kontrolle vorliegt, ist keine Kennzeichnung nötig. KI als Sparringspartner für Struktur, Ideen und Rechtschreibung: der Inhalt bleibt deiner, keine Kennzeichnung nötig.

Kennzeichnungspflichtig wird es, wenn du ungeprüfte KI-Texte zu gesellschaftlichen, politischen, gesundheitlichen oder wissenschaftlichen Themen veröffentlichst. Also die automatisch generierte News-Meldung, der ungelesene Post zu einem aktuellen Aufreger-Thema, die Pressemitteilung, die keiner gegengelesen hat.

Ein wichtiges Detail: „Redaktionelle Kontrolle“ heißt substanzielle inhaltliche Prüfung. Kurz drüberfliegen reicht nicht und eine zweite KI drüberlaufen zu lassen auch nicht. Eine Person oder ein Unternehmen muss die Verantwortung für den Inhalt übernehmen. Wenn du deine Texte ohnehin prüfst, bevor sie rausgehen, bist du hier fein raus.

Übersicht zur KI-Kennzeichnungspflicht für verschiedene Textarten

Chatbots: hier gilt sie definitiv

Wenn du einen KI-Chatbot auf deiner Webseite hast, musst du deine Besucher spätestens bei der ersten Interaktion informieren, dass sie mit einer KI sprechen. Das ist keine Grauzone, das ist klar geregelt.

Ein Satz reicht: „Du chattest hier mit einem KI-Assistenten.“ Rein ins Chatfenster ganz oben und fertig.

Es gibt eine Ausnahme, wenn es offensichtlich ist. Ein Bot, der „ChatBot Max“ heißt und aussieht wie ein Bot, kann darunter fallen. Ich würde mich darauf allerdings nicht verlassen. Die Stimmen und Formulierungen sind mittlerweile so gut, dass „offensichtlich“ ziemlich schnell zur Auslegungsfrage wird.

Was im Hintergrund läuft, interessiert niemanden

Gute Nachricht für alle, die bereits ihr halbes Business automatisiert haben. Solange die KI nicht direkt mit Nutzern interagiert und keine täuschenden Inhalte produziert, gibt es nichts zu kennzeichnen. Das gilt z.B. für Rechtschreibkorrektur, automatische Bildoptimierung, SEO-Tools, Upscaling oder Entrauschen in der Videoproduktion.

Wie du kennzeichnest, wenn du musst

Die KI-Verordnung schreibt kein bestimmtes Icon und keine feste Platzierung vor. Gefordert ist eine klare, unterscheidbare und barrierefreie Information, die spätestens dann da ist, wenn der Nutzer dem Inhalt zum ersten Mal begegnet.

Praktisch heißt das:

  • Bilder: Der Hinweis gehört ins Bild hinein, zum Beispiel in eine der oberen Ecken. Als Text reicht „KI-generiert“. Und jetzt der Teil, der wehtut: Ein Vermerk in der Bildunterschrift oder in den Metadaten erfüllt die Pflicht nicht. Das leuchtet sofort ein, wenn man einen Schritt weiterdenkt. Sobald jemand dein Bild teilt oder abfotografiert, bleibt von der Unterschrift nichts übrig und dein KI-Bild wandert ungekennzeichnet weiter durchs Netz. Die KI-Schalter der Plattformen nützen dir deshalb nur, wenn sie das Label sichtbar in die Bildfläche schreiben.
  • Texte: Ein sichtbarer Hinweis vor oder direkt beim Text: „Dieser Text wurde mit Hilfe einer KI erstellt.“
  • Chatbots: Hinweis im Chatfenster zu Beginn.
  • Videos: Einblendung am Anfang, dazu ein Hinweis in der Beschreibung. Wechseln sich KI-Passagen und echtes Material ab, muss der Hinweis bei jedem neuen KI-Teil wieder auftauchen.
  • Audio und Podcasts: Akustischer Hinweis am Anfang, wenn die Stimme KI-generiert ist.

Die EU-Kommission hat Icons vorgeschlagen. Die sind freiwillig und reichen für sich allein noch nicht aus. Du darfst also auch eigene Lösungen bauen, solange sie klar erkennbar sind.

Fünf Dinge, an denen die Kennzeichnung typischerweise scheitert:

  • Sie steht im Impressum. Der Hinweis gehört dorthin, wo der Nutzer dem Inhalt begegnet.
  • Sie ist nicht barrierefrei. Kontrast muss stimmen, Screenreader müssen es lesen können.
  • Sie ist nicht maschinenlesbar. Bei Chatbots und für Anbieter von KI-Systemen ist das relevant.
  • Sie ist auf Englisch. Vorgeschrieben ist keine Sprache, aber deutsche Gerichte erwarten Verbraucherinformationen für eine deutsche Zielgruppe regelmäßig auf Deutsch.
  • Sie kommt zu spät. Nach dem dritten Scroll ist zu spät.

Und die Bußgelder?

Bis zu 15 Millionen Euro oder 3 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes, je nachdem was höher ist. Das sind die Zahlen, die gerade durch jede Timeline gehen. Und sie sind auf große Anbieter zugeschnitten, nicht auf dich mit deiner Coaching-Webseite.

Praktisch näher dran ist etwas anderes. Wettbewerber und Verbände wie die Wettbewerbszentrale können auf Unterlassung klagen, und Abmahnungen sind in Deutschland bekanntlich ein eingespieltes Geschäft. Dazu kommt die Bundesnetzagentur, die die Aufsicht übernimmt und auch Beschwerden entgegennimmt. Es braucht also nicht mal einen Konkurrenten, ein aufmerksamer Besucher deiner Seite genügt. Und einen freundlichen Warnschuss als Zwischenschritt sieht die Verordnung nicht vor.

Das ist das realistische Risiko für Selbstständige, und genau deshalb ist „im Zweifel kennzeichnen“ die entspannteste Haltung.

Deine Checkliste für die KI-Kennzeichnungspflicht

  • Realistische KI-Bilder auf deiner Webseite mit „KI-generiert“ versehen, in der Bildunterschrift oder in den Metadaten.
  • Chatbot? Hinweis zu Beginn des Chats einbauen.
  • Texte, die du inhaltlich verantwortest: nichts zu tun.
  • Logos, Illustrationen, Design-Elemente: nichts zu tun.
  • SEO-Tools, Automatisierungen, Bildoptimierung im Hintergrund: nichts zu tun.
  • Alte Inhalte, die vor dem 2. August 2026 veröffentlicht wurden: keine rückwirkende Pflicht.

Das war es. Für die meisten von euch sind das zwei Handgriffe, keine zwei Tage Arbeit.

Mein Fazit

Die KI-Kennzeichnungspflicht ist deutlich weniger dramatisch, als der Panik-Content gerade suggeriert. Für dich als Coach oder Berater kommt es auf zwei Dinge an: realistische KI-Bilder und Chatbots. Bei Texten bist du mit echter redaktioneller Kontrolle auf der sicheren Seite, und Werbetexte fallen sowieso raus.

Was ich daran spannend finde: Die Regel belohnt genau das, was gute Inhalte ohnehin ausmacht. Wer seine Texte prüft, wer Verantwortung für das übernimmt was auf seiner Webseite steht, hat kein Problem. Wer aber KI-Output ungelesen ins Netz kippt, hat jetzt zusätzlich zum Qualitätsproblem noch ein rechtliches.

Und ganz ehrlich, das ist keine schlechte Nachricht.


Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung. Für die verbindliche Beurteilung deines Einzelfalls wende dich bitte an eine fachkundige Rechtsberatung.

Quellen

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